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Schick aber barrierefrei

Unter "barrierefrei", "Barrierefreiheit", bzw. "barrierefreies Internet", werden Internet-Angebote verstanden, die unabhängig von körperlichen und / oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können.

Das heißt, dass sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen, aber auch Benutzer mit technischen Einschränkungen (z.B. Text-Browser) sowie automatische Suchprogramme (z.B. Google), das Angebot uneingeschränkt nutzen können.

Folglich sind barrierefreie Webseiten besser im Internet zu finden und können einem größeren Nutzerkreis (Verzicht auf Flash, Java-Applets, etc.) zur Verfügung gestellt werden.

Aus diesem Grunde beschäftigen wir uns sehr mit den Möglichkeiten einer barrierefreien Website, um dadurch eine vernünftige Basis zu schaffen, auf der sich zukünfig aufbauen lässt. Denn wenn die Grundlage erst einmal stimmt, ist der Weg, um Web-Inhalte für einen PDA, iPad oder Fernseher darstellen zu können, gar nicht mehr so weit und spart Ihnen die Kosten für eine Neu-Entwicklung.

Aus diesem Grunde entwickeln wir alle Projekte weitestgehend barrierefrei und falls vom Gesetzgeber verlangt, auch nach BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).

Des weiteren müssen barrierefreie Webseiten gar nicht schlecht aussehen, sondern lassen sich Dank CSS 2.0 sehr gut an die Corparate Identity Ihres Unternehmens anpassen. Und sogar Flash, Videos und Java-Applets können im gewissen Maße auch auf einer barrierefreien Website eingesetzt werden.

 

Anmerkung:

Die Rechtsverordnung BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) vom Bundesinnenministerium und Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, regelt die Maßgaben für die Umsetzung des BGG (Behindertengleichstellungsgesetz).

Die BITV richtet sich grundsätzlich nur an Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die dem Bund untergeordnet sind. Einrichtungen und Körperschaften der Länder werden über eigene Landes-Gleichstellungsgesetze erfasst. Die Ländergesetze orientieren sich in der Regel an der BITV.

Die BITV baut wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines 1.0 des W3C (World Wide Web Consortium) auf, welche das Gremium zur Standardisierung von Internet-Technologien ist.